Allgemeine Bedingungen

Artikel 1. Definitionen

Allgemeine Geschäftsbedingungen: diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.

BrightAnalytics: BrightAnalytics BV, Bruggesteenweg 311 box 2.2, 8830 Hooglede, eingetragen bei der Kruispuntbank van Ondernemingen unter der Nummer 0555.899.773.

Demo: Demo-Version der Plattform, die der (potenzielle) Kunde für einen Zeitraum von vierzehn (14) Kalendertagen nutzen kann, bevor er einen Vertrag mit BrightAnalytics abschließt.

Nutzer: jeder Nutzer der Plattform.

Rechte an geistigem Eigentumalle (eingetragenen und nicht eingetragenen) Handelsnamen, Marken, Domainnamen, Urheberrechte, Logos, Designrechte, Datenbankrechte, Geschäftsgeheimnisse, Patente, Erfindungen, Werke, Modelle, Designs, Prozesse/Methoden, Technologien, Systeme, Know-how-Rechte, Quell- und Quellcodes sowie alle Designs, Software, Dokumente und alle anderen Materialien, die bei der Vorbereitung oder Ausführung der Plattform und des Auftrags entwickelt und/oder verwendet werden oder sich daraus ergeben, sowie alle anderen gewerblichen und geistigen Eigentumsrechte.

ZuweisungBeschreibung der Dienstleistungen und Waren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Einrichtung der Plattform und den Zugang zu ihr sowie ein Software-as-a-Service-Abonnement („SaaS“) und etwaige Zusatzmodule, die der Kunde zu erhalten wünscht, sowie den entsprechenden Preis, wie er in dem vom Kunden erhaltenen Angebot beschrieben ist.

Kunde: die Partei, die BrightAnalytics den Auftrag erteilt.

Vereinbarung: (i) den vom Kunden erteilten und von BrightAnalytics angenommenen Auftrag und (ii) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Parteien: gemeinsame Bezeichnung des Kunden und von BrightAnalytics, jede für sich eine Partei.

Plattform: die digitale Plattform von BrightAnalytics, die auf den Servern von BrightAnalytics bereitgestellt wird.

Artikel 2. Anwendbarkeit

2.1 BrightAnalytics behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit einseitig zu ändern.

2.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und die Nutzung der Demo.

2.3 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden dem Kunden im Voraus mitgeteilt, der sie akzeptiert hat. Die Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird von BrightAnalytics ausdrücklich abgelehnt, unabhängig davon, wann sie übermittelt wurden.

2.4 Bei Unstimmigkeiten oder Zweideutigkeiten zwischen dem Inhalt des Auftrags und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Inhalt des Auftrags maßgebend.

2.5 Sollte eine der Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen oder des Vertrages nichtig oder ungültig sein, so wird nur der nichtige oder ungültige Teil dieses Artikels gestrichen. Der übrige Teil dieses Artikels und die anderen Artikel bleiben in Kraft. Der nichtige oder unwirksame Teil ist durch eine wirtschaftlich gleichwertige Regelung zu ersetzen, es sei denn, dass die Unwirksamkeit einer solchen Regelung dem Vollzug der Abtretung entgegensteht.

Artikel 3. Demo

Nach der Registrierung kann jeder potenzielle Kunde nach einem Einführungsgespräch eine Demo erhalten.

Artikel 4. Zitate – Zuweisung – Vereinbarung

4.1 Alle Angebote bezüglich einer Beauftragung sind ohne die Annahme durch BrightAnalytics unverbindlich.

4.2 Eine Abtretung wird angenommen und der Vertrag tritt in Kraft (i) nach einer schriftlichen Bestätigung der Abtretung durch BrightAnalytics, die vom Kunden unterzeichnet wurde, oder (ii) in dem Moment, in dem BrightAnalytics mit der Ausführung der Zuweisung beginnt.

4.3 Der Vertrag enthält die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien und ersetzt alle früheren diesbezüglichen Mitteilungen und/oder einen mündlichen oder schriftlichen Vorschlag vor dem Abschluss des Vertrags.

4.4 Die Abtretung kann nur mit schriftlicher Zustimmung der Vertragsparteien geändert werden.

Artikel 5. Pflichten des Auftraggebers

5.1 Der Kunde stellt sicher, dass BrightAnalytics alle von BrightAnalytics angeforderten und benötigten Informationen, Dokumente, Anweisungen und Codes für die korrekte und rechtzeitige Ausführung des Auftrags rechtzeitig und in der von BrightAnalytics gewünschten Form und Weise zur Verfügung gestellt werden.

5.2 BrightAnalytics haftet nicht für Verzögerungen und/oder zusätzliche Kosten, die durch unvollständige und/oder verspätete Bereitstellung von Daten, Dokumenten, Anweisungen und/oder Codes durch den Kunden entstehen.

5.3 Der Kunde muss nach Treu und Glauben kooperieren und unter anderem Personal mit einem angemessenen Wissens- und Erfahrungsstand zur Verfügung stellen, um die Fragen von BrightAnalytics angemessen zu beantworten und das Projekt ordnungsgemäß zu verwalten.

5.4 Der Kunde stellt sicher, dass BrightAnalytics unverzüglich über Tatsachen und Umstände informiert wird, die für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Ausführung des Auftrags von Bedeutung sind oder die diese Ausführung gefährden könnten.

5.5 Der Kunde ist allein verantwortlich für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der BrightAnalytics zur Verfügung gestellten Daten, Dokumente, Anweisungen und Codes, auch wenn diese von Dritten stammen.

5. 6 Die zusätzlichen Kosten aufgrund von Verstößen des Auftraggebers gegen diesen Artikel 5, einschließlich der Kosten aufgrund von Verzögerungen bei der Ausführung des Auftrags, gehen vollständig zu Lasten des Auftraggebers.

Artikel 6. Ausführung der Abtretung

6.1 Alle von BrightAnalytics auszuführenden Tätigkeiten werden nach bestem Wissen und Können, nach den Erfordernissen der guten fachlichen Praxis und unter Einsatz der ihr zur Verfügung stehenden modernen Technik und des Know-hows ausgeführt. BrightAnalytics engagiert sich nur für die Mittel, nicht für das Ergebnis.

6.2 BrightAnalytics behält sich das Recht vor, bei der Ausführung des Auftrags mit seinen Beauftragten oder mit unabhängigen Beratern zusammenzuarbeiten, die im Folgenden gemeinsam als „Mitarbeiter“ bezeichnet werden.

6.3 BrightAnalytics bestimmt die Art und Weise, wie und von welchen Mitarbeitern der erteilte Auftrag ausgeführt wird, wobei die vom Kunden bekannt gegebenen angemessenen Anforderungen so weit wie möglich berücksichtigt werden müssen.

6.4 BrightAnalytics kann in Absprache mit dem Kunden zusätzliche Arbeiten durchführen und diese dem Kunden in Rechnung stellen.

6.5 Wenn der Kunde Dritte in die Ausführung des Auftrags einbeziehen möchte, wird er dies nur nach Rücksprache und mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von BrightAnalytics tun. BrightAnalytics behält sich in diesem Fall das Recht vor, die Planung und den Preis zu überarbeiten.

Artikel 7. Lieferfrist

7.1 Alle von BrightAnalytics angegebenen Lieferzeiten sind rein indikativ und nicht bindend. Die Lieferfristen sind immer in Arbeitstagen angegeben.

7.2 BrightAnalytics haftet weder für die Nichteinhaltung einer Lieferfrist noch für (direkte oder indirekte) Kosten, Schäden oder Verluste, die sich daraus ergeben. Lieferverzögerungen und daraus resultierende Mehrkosten berechtigen den Auftraggeber nicht, den Auftrag zu kündigen, die Lieferung zu verweigern oder die Zahlung der zugrunde liegenden Rechnungen auszusetzen.

Artikel 8. Änderungen an der Zuweisung

8.1 Falls der Kunde während der Ausführung des Vertrags eine Änderung des Auftrags wünscht, muss dies BrightAnalytics schriftlich mitgeteilt werden. BrightAnalytics behält sich in diesem Fall das Recht vor, die Ausführungsplanung und den Preis anzupassen.

8.2 Nach Erhalt der Anfragen oder neuen Bedürfnisse des Kunden wird BrightAnalytics diese analysieren und, wenn sich nach dem Verständnis von BrightAnalytics herausstellt, dass sie eine Änderung des Auftrags erfordern, wird BrightAnalytics innerhalb einer angemessenen Frist ein Angebot für einen geänderten Auftrag mit Angabe der Änderungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Ausführungszeitplan und die Preise, unterbreiten.

8.3 Nach Ablauf von drei (3) Arbeitstagen nach Abgabe des Angebots gilt dieser geänderte Auftrag als vom Auftraggeber genehmigt mit der Folge, dass der Auftrag – in der geänderten Form – zu den geänderten Bedingungen, auch in Bezug auf Planung und Preise, weiter ausgeführt wird.

8.4 BrightAnalytics bleibt es auch unbenommen, nach Analyse der verlangten Änderungen mitzuteilen, dass diese nicht durchgeführt werden können; die Parteien werden dann den Auftrag wie ursprünglich vereinbart weiter ausführen und gegebenenfalls darüber verhandeln, dass die verlangten Änderungen im Rahmen eines anderen Auftrags ausgeführt werden.

Artikel 9. Preise – Rechnungsstellung – Zahlungsbedingungen

9.1 Der vom Kunden an BrightAnalytics zu zahlende Preis ist in der Beauftragung und in zusätzlichen Angeboten im Falle von Änderungen der Beauftragung gemäß Artikel 8 angegeben. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der Mehrwertsteuer und sonstiger zum Zeitpunkt der Zahlung geltender Steuern, die der Kunde zu entrichten hat.

9.2 BrightAnalytics behält sich das Recht vor, zusätzliche Kosten pro Benutzer zu berechnen, die über die ursprünglich im Auftrag vorgesehene Anzahl von Benutzern hinausgehen.

9.3 BrightAnalytics behält sich das Recht vor, den Preis während der Laufzeit der Beauftragung, nach dem ersten Jahr und nach jedem Jahr, das auf das Datum des Inkrafttretens der Beauftragung folgt, zu erhöhen. Diese Erhöhung darf das Ergebnis der folgenden Formel nicht überschreiten: P=P0 (0,8 S/S0 +0,2) P= neue Kosten P0= aktuelle Kosten S0= Referenzstundensatz, wie er von Agoria am Tag des Inkrafttretens des Auftrags festgelegt wird S= Referenzstundensatz, wie er von Agoria an jedem Jahrestag des Inkrafttretens festgelegt wird.

9.4 BrightAnalytics behält sich das Recht vor, eine Reisekostenpauschale von 0,40 EUR/km zu berechnen.

9.5 Sofern nicht anders vereinbart, stimmt der Kunde der elektronischen Rechnungsstellung durch BrightAnalytics ausdrücklich zu.

9.6 Rechnungen sind in bar auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Die Zahlung einer Rechnung kann nicht wegen einer Verzögerung bei der Ausführung des Auftrags, einer angeblich fehlerhaften oder unvollständigen Lieferung oder aus einem anderen Grund ausgesetzt werden.

9.7 Wurde die Rechnung am Fälligkeitstag nicht bezahlt, erhöht sich der geschuldete Betrag von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung um (i) Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat ab dem Fälligkeitsdatum bis zur vollständigen Begleichung des Rechnungsbetrags, und (ii) einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 10 % des Rechnungsbetrags, mindestens jedoch 125 EUR, unbeschadet des Rechts von BrightAnalytics, den tatsächlich entstandenen Schaden geltend zu machen.

9.8 Bleibt eine Rechnung am Fälligkeitstag unbezahlt, so werden alle ausstehenden und zukünftigen Beträge sofort fällig und zahlbar. In diesem Fall behält sich BrightAnalytics das Recht vor, alle zuvor gewährten Rabatte zu widerrufen und seine Dienstleistungen und Arbeiten auszusetzen, bis alle Rückstände beglichen sind, und zwar ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden.

9.9 Der Kunde erstattet BrightAnalytics alle Kosten, die bei der Einziehung unbezahlter und fälliger Rechnungen entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Rechts- und Anwaltskosten.

9.10 Lizenzgebühren, DNS-Registrierungsgebühren und alle im Zusammenhang mit der Beauftragung getätigten Käufe mit einem Einzelverkaufswert von weniger als 250 EUR werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.

9.11 Jeder Einspruch gegen eine Rechnung muss BrightAnalytics innerhalb von acht (8) Werktagen nach Rechnungsdatum per Einschreiben zugestellt werden. Erfolgt kein rechtzeitiger Einspruch, gelten die Rechnung, die erbrachten Leistungen und die Waren, auf die sich die Rechnung bezieht, als in vollem Umfang akzeptiert.

Artikel 10. Laufzeit – Ende der Vereinbarung

10.1 Sofern nicht anders vereinbart, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Die Vertragsparteien können das Abkommen jederzeit per Einschreiben kündigen, wobei eine Kündigungsfrist von zwei (2) Monaten einzuhalten ist, die drei (3) Arbeitstage nach Absendung des Einschreibens beginnt.

10.2 Falls der Kunde den unbefristeten Vertrag gemäß Klausel 10.1 kündigt, bevor der Auftrag vollständig ausgeführt wurde, ist BrightAnalytics berechtigt,: i) die vollständige Zahlung des vereinbarten Preises für die Einrichtung der Plattform durch den Kunden, sofern dieser zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig bezahlt ist; und ii) Zahlung von zwei (2) Monaten der Gebühr für das SaaS-Abonnement und etwaige Zusatzmodule durch den Kunden, unabhängig davon, ob der Kunde die Plattform während der oben genannten Kündigungsfrist weiter nutzt oder nicht.

10.3 Ist im Auftrag eine bestimmte Dauer angegeben, so ist der Vertrag befristet und kann nicht vorzeitig beendet werden. Die Artikel 10.1 und 10.2 sind in diesem Fall nicht anwendbar.

10.4 Sollte der Kunde den Vertrag dennoch vorzeitig kündigen, ist der gesamte vereinbarte Vertragsbetrag für die Restlaufzeit sofort fällig und zahlbar, unabhängig davon, ob BrightAnalytics einen zusätzlichen Schadensersatz geltend machen kann.

10.5 Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags ist BrightAnalytics nicht verpflichtet, dem Kunden Schadenersatz oder Entschädigung zu zahlen, und ist niemals verpflichtet, vom Kunden bereits gezahlte Beträge zu erstatten.

10.6 Jede Vertragspartei kann das Abkommen einseitig und mit sofortiger Wirkung per Einschreiben ohne Vorankündigung und unter Vorbehalt des Rechts auf Entschädigung kündigen, wenn die andere Vertragspartei zahlungsunfähig ist, für insolvent erklärt wurde oder ein Konkursverwalter, Verwalter oder Liquidator bestellt wurde oder die andere Vertragspartei ihre Tätigkeit aus einem anderen Grund einstellt.

10.7 BrightAnalytics kann den Vertrag auch einseitig mit sofortiger Wirkung per Einschreiben ohne Vorankündigung und unter Vorbehalt des Rechts auf Schadenersatz kündigen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gemäß Artikel 9 nicht nachkommt.

10.8 Die Beendigung des Vertrages entbindet den Kunden nicht von seiner Verpflichtung, die im Rahmen des Vertrages bereits fälligen Beträge zu zahlen.

10.9 Mit Ausnahme der in den Artikeln 10.6 und 10.7 genannten Fälle wird BrightAnalytics bei Beendigung des Vertrags für einen Zeitraum von drei (3) Monaten nach Beendigung bei der Übertragung der bereits geleisteten Arbeit an Dritte mitwirken. Soweit diese Übertragung für BrightAnalytics mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, ist der Kunde verpflichtet, diese zu erstatten.

10.10 Bei Beendigung der Abtretung übergibt jede Partei der anderen Partei unverzüglich alle in ihrem Besitz befindlichen Güter, Gegenstände, Dokumente und elektronischen Medien, die Eigentum der anderen Partei sind.

Artikel 11. Kommunikation

11.1 Während der Ausführung des Auftrags kommunizieren der Kunde und BrightAnalytics gültig per E-Mail miteinander.

11.2 Die Parteien erkennen ausdrücklich an, dass elektronische Datenträger und E-Mails die gleiche Beweiskraft haben wie unterzeichnete Dokumente.

11.3 Die Vertragsparteien erkennen an, dass die Verwendung elektronischer Datenträger mit Risiken verbunden sein kann, insbesondere mit Verzerrungen, Verzögerungen oder Viren. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, sich gegenseitig nicht für Schäden haftbar zu machen, die sich aus der Verwendung von elektronischen Datenträgern und E-Mails ergeben können. In jedem Fall verpflichten sich die Parteien, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um solche Schäden zu vermeiden.

Artikel 12. Nutzung der Plattform

12.1 Der Kunde erkennt an, dass er die Plattform nur für interne Geschäftszwecke nutzen darf und erklärt ausdrücklich, dass die Nutzung und die Nutzung durch seine Mitarbeiter oder Beauftragten im Einklang mit allen geltenden Gesetzen erfolgen wird.

12.2 Der Kunde wird alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass Viren oder andere schädliche Software die Plattform beschädigen.

12.3 Der Kunde darf nicht: (i) die Plattform für andere als die geschäftlichen Zwecke des Kunden zu nutzen oder zu kopieren; (ii) die Plattform, einschließlich der zur Verfügung gestellten Server- und Speicherkapazitäten, zu nutzen, um Verstöße zu begehen oder BrightAnalytics oder Dritten Schaden zuzufügen oder sie zu belästigen; (iii) die Plattform zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder zu versuchen, den Quellcode, die zugrundeliegenden Ideen, die zugrundeliegenden Benutzerschnittstellentechniken oder Algorithmen in irgendeiner Weise abzuleiten, zu rekonstruieren, zu identifizieren oder zu entdecken oder die Plattform offenzulegen, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht ausdrücklich zulässig; (iv) die Plattform mit einem Pfand oder einem Sicherungsrecht zu belasten; (v) Maßnahmen zu ergreifen, die dazu führen könnten, dass der Quellcode der Plattform öffentlich zugänglich wird; (vi) die Plattform auf eine Art und Weise zu nutzen, die im Rahmen der Vereinbarung nicht ausdrücklich erlaubt ist, oder auf eine Art und Weise, die ungesetzlich oder schädlich ist oder einen ungesetzlichen oder schädlichen Zweck oder eine ungesetzliche oder schädliche Aktivität anstrebt; und (vii) die von der Plattform bereitgestellten technischen oder sonstigen Schutzmaßnahmen zu umgehen.

12.4 Der Kunde stellt zu jeder Zeit sicher, dass sich auf den von BrightAnalytics bei der Ausführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Geräten keine strafbaren oder rechtsverletzenden Daten, Dateien, Software, Metatags, Hyperlinks, Deeplinks, die in Verbindung mit der Plattform oder anderen von BrightAnalytics bereitgestellten Services verwendet werden sollen, oder ähnliche Hinweise oder Informationen befinden.

12.5 Die Verwendung von illegaler Software oder Software, deren Lizenzbedingungen nicht eingehalten werden, durch den Kunden in Verbindung mit der Plattform ist verboten. Spamming ist auf allen von BrightAnalytics bereitgestellten Geräten und Systemen verboten. Der Kunde sichert zu, jeder Aufforderung von BrightAnalytics sowie jeder angemessenen Aufforderung von Dritten, den Content zu entfernen, unzugänglich zu machen oder zu ändern, unverzüglich nachzukommen. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit einer solchen Entfernung. So wird BrightAnalytics unter anderem kein pornografisches Material zulassen und auch keine Seiten, auf denen Artikel angeboten werden, die gegen die öffentliche Ordnung, die guten Sitten oder die Vorschriften zur Regelung der Marktpraktiken verstoßen, oder die sonstige rechtswidrige Praktiken darstellen. Auch dürfen auf den Servern keine Aktivitäten durchgeführt werden, die geschützte Werke oder den Schutz der Privatsphäre verletzen oder die strafbar sind.

12.6 Der Kunde verpflichtet sich, BrightAnalytics unverzüglich über jede tatsächliche, drohende oder vermutete missbräuchliche Nutzung der Plattform zu informieren.

Artikel 13. Beschränkung der Haftung

13.1 BrightAnalytics haftet in keinem Fall für indirekte oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kommerzielle oder finanzielle Verluste (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewinn- oder Umsatzverluste), Datenverluste, Verlust oder Beschädigung von Geräten, Verlust des Firmenwerts, Rufschädigung. BrightAnalytics haftet auch nicht für Verluste, die sich aus rechtlichen Schritten Dritter gegen den Kunden ergeben, für Mängel, die (un)mittelbar durch eine Handlung des Kunden verursacht wurden, für Schäden, die durch die unsachgemäße Nutzung der Services, Produkte und Software verursacht wurden, die sich aus der Zuweisung oder Mängeln von Produkten und Dienstleistungen Dritter ergeben.

13.2 Unbeschadet der Anwendung von Artikel 13.1 übersteigt die Gesamthaftung von BrightAnalytics nicht den Gesamtpreis des Auftrages. In jedem Fall haftet BrightAnalytics niemals für einen Betrag, der höher ist als der Betrag, der im Rahmen der von BrightAnalytics abgeschlossenen Haftpflichtversicherung ausgezahlt wird.

13.3 Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die ordnungsgemäße Nutzung der Plattform unter Berücksichtigung der Spezifikationen, Dokumentationen und Anweisungen von BrightAnalytics sowie der diesbezüglich geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

13.4 Der Kunde stellt BrightAnalytics von allen Ansprüchen frei, die sich aus dem Bestehen, der Erfüllung oder der Nichterfüllung der Vereinbarung ergeben und die durch seine eigene Fahrlässigkeit oder durch das Verschulden eines seiner Nutzer verursacht werden könnten.

13.5 Der Kunde ist allein verantwortlich für alle auf der Plattform durchgeführten Transaktionen, wie z.B. Zahlungen, Benachrichtigungen, etc. Der Kunde verpflichtet sich, BrightAnalytics ohne Vorbehalt für alle Ansprüche zu entschädigen, die von Dritten im Zusammenhang mit diesen Transaktionen geltend gemacht werden könnten. BrightAnalytics tritt nicht in die Beziehung zwischen dem Kunden und seinen Kunden ein und bleibt zu jeder Zeit eine dritte Partei.

13.6 BrightAnalytics haftet nicht für die nicht rechtzeitige Verlängerung eines Lizenzvertrags mit einem Drittanbieter, die Zahlung von Lizenzgebühren und dergleichen sowie für alle sich daraus ergebenden Folgen, selbst wenn der ursprüngliche Lizenzvertrag durch Handlungen von BrightAnalytics im Zusammenhang mit der Abtretung zustande gekommen ist. Der Kunde erhält zum Zeitpunkt der Bestellung eine Kopie der Lizenzbedingungen und muss die Verlängerung selbst überwachen.

Artikel 14. Bürgschaft

14.1 BrightAnalytics bietet eine begrenzte Gewährleistung für versteckte Mängel, insbesondere für Mängel, die beim Zugriff auf die Plattform und/oder bei der Lieferung der Module im Rahmen des Auftrags nicht sichtbar waren oder vernünftigerweise nicht erkannt werden konnten und die innerhalb eines Zeitraums von acht (8) Wochen danach auftreten.

14.2 BrightAnalytics garantiert nach bestem Wissen und Gewissen, dass die Plattform: (i) wird ununterbrochen funktionieren, mit Ausnahme von Unterbrechungen aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen, oder von vorher angekündigten und vorhersehbaren Unterbrechungen, (ii) frei von Viren sein wird, außer im Falle eines Cyberangriffs oder eines anderen unrechtmäßigen Zugriffs auf die Plattform durch Dritte.

14.3 Eine Reklamation, die sich auf die gewährte Garantie stützt, wird von BrightAnalytics nur dann untersucht, wenn der Kunde dies per Einschreiben anmeldet. Eine solche Mitteilung ist nur gültig, wenn: i) der Kunde hat BrightAnalytics unverzüglich nach Entdeckung des angeblichen Mangels benachrichtigt; ii) der Kunde den oder die behaupteten Mängel ausreichend beschreibt; iii) der Kunde nachweist, dass er den Mangel vernünftigerweise nicht früher hätte entdecken können; der Kunde stellt BrightAnalytics auf Anfrage während der Untersuchung der Beschwerde zusätzliche Informationen und Unterlagen zur Verfügung; und iv) die Mitteilung wurde gemäß Artikel 25 abgesandt.

14.4 Ohne rechtzeitige und gültige Geltendmachung der Garantie wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber die Abtretung unwiderruflich akzeptiert hat.

14.5 Sollte sich tatsächlich ein versteckter Mangel herausstellen, wird BrightAnalytics angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Mängel zu beheben, soweit die Funktionalität Teil des Auftrags ist. Dies ist die einzige Form der Abhilfe, der BrightAnalytics verpflichtet ist.

14.6 Für verkaufte Programmcodes und Software von Dritten gelten ausschließlich die Garantiebedingungen des Herstellers/Herausgebers. BrightAnalytics ist nicht verantwortlich für diese und übernimmt keine Garantie in Bezug auf Dienstleistungen oder Materialien von Drittparteien.

Artikel 15. Vrijwaring

15.1 Unbeschadet der Bestimmungen in Abschnitt 13 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hält der Kunde BrightAnalytics schadlos gegen jegliche Haftung, Schäden, Bußgelder, Forderungen, Urteile, Verfahren sowie Kosten und Auslagen jeglicher Art, einschließlich aller angemessenen Anwaltskosten, die sich aus dem Bestehen, der Erfüllung, Nichterfüllung und Beendigung des Vertrags ergeben und die: (i) durch Fahrlässigkeit, Irrtum, Rechtsverstöße oder Straftaten des Kunden und/oder seiner Nutzer verursacht werden und (ii) von einem Dritten geltend gemacht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ansprüche Dritter, die sich auf Folgendes stützen: a) falsche, ungenaue oder veraltete Informationen, die BrightAnalytics vom Kunden zur Verfügung gestellt werden; b) die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Vertrag, die BrightAnalytics vom Kunden zur Verfügung gestellt wurden und die BrightAnalytics daher rechtmäßig erhalten hat; oder c) die Registrierung eines Domänennamens.

Artikel 16. Höhere Gewalt

16.1 BrightAnalytics oder der Kunde befinden sich in einer Situation höherer Gewalt, wenn einer von ihnen sich aufgrund einer äußeren Ursache, die nicht derselben Partei zuzuschreiben ist und die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar war, in einer vorübergehenden oder endgültigen Unmöglichkeit befindet, die im Rahmen des Vertrags eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen.

16.2 Beispiele für höhere Gewalt (nicht abschließend) sind Streiks, Brände, Kriege, militärische Operationen, behördliche Maßnahmen oder Unterlassungen, Naturkatastrophen, nationale und lokale Notfälle, Epidemien, Betriebsunterbrechungen, Energieunterbrechungen, Ausfall eines (Telekommunikations-)Netzes oder einer Verbindung oder der genutzten Kommunikationssysteme oder die Nichtverfügbarkeit der Plattform zu irgendeinem Zeitpunkt, Netzangriffe, Netzausfälle, Nicht- oder Spätlieferungen durch Lieferanten oder andere genutzte Dritte sowie die eingeschränkte oder nicht vorhandene Funktionsfähigkeit von Netzen, Systemen und Geräten Dritter.

16.3 Als höhere Gewalt auf Seiten des Auftraggebers gelten in jedem Fall nicht Personalmangel, Streiks oder finanzielle Probleme des Auftraggebers. Höhere Gewalt kann niemals in Bezug auf Zahlungsverpflichtungen geltend gemacht werden.

16.4 Die Vertragspartei, die sich auf höhere Gewalt beruft, unterrichtet die andere Vertragspartei so bald wie möglich über den Umstand der höheren Gewalt. Im Falle vorübergehender höherer Gewalt ist die Vertragspartei, die sich auf höhere Gewalt beruft, berechtigt, die Erfüllung des Vertrags auszusetzen und/oder zu verlängern, solange die Situation der höheren Gewalt andauert. Die Partei, die sich auf höhere Gewalt beruft, unterrichtet ihre Vertragspartei so schnell wie möglich (i) wenn die Situation höherer Gewalt endet und die Verpflichtungen aus dem Abkommen wieder aufgenommen werden können, oder (ii) wenn die vorübergehende höhere Gewalt dauerhaft wird und zur Beendigung des Abkommens führt. Es kann eine endgültige höhere Gewalt vorliegen, wenn die Situation der höheren Gewalt länger als zwei (2) Monate andauert. Sowohl im Falle vorübergehender höherer Gewalt während des Aussetzungszeitraums als auch im Falle einer Beendigung aufgrund dauerhafter höherer Gewalt ist die Partei, die sich auf höhere Gewalt beruft, nicht schadensersatzpflichtig.

Artikel 17. Vertrauliche Informationen

17.1 Die Vertragsparteien betrachten alle nicht öffentlichen Informationen, die sie von der anderen Vertragspartei im Zusammenhang mit der Durchführung des Abkommens erhalten haben, als vertraulich; diese Informationen dürfen nur im Rahmen und für die Zwecke des Abkommens verwendet werden, und diese vertraulichen Informationen und Materialien dürfen nur an Personen weitergegeben werden, die im Rahmen des Abkommens oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung zur Weitergabe Zugang zu ihnen haben müssen. Beide Parteien bemühen sich nach Kräften, diese Vertraulichkeit zu wahren und dafür zu sorgen, dass diese Vertraulichkeitsverpflichtung von Mitarbeitern und Dritten beachtet wird.

17.2 Alle vertraulichen Informationen und Materialien, die einer der Vertragsparteien im Rahmen des Abkommens zur Verfügung gestellt werden, sind und bleiben das alleinige und ausschließliche Eigentum der jeweiligen Vertragspartei, die sie freigegeben hat, und sind bei Beendigung des Abkommens oder sobald sie nicht mehr benötigt werden, an den Eigentümer zurückzugeben oder, soweit zwischen den Vertragsparteien vereinbart, zu vernichten.

17.3 Keine der Vertragsparteien darf die vertraulichen Informationen und Materialien direkt oder indirekt, ganz oder teilweise, mündlich oder schriftlich ohne die schriftliche und vorherige Zustimmung der anderen Vertragspartei vervielfältigen oder verbreiten, es sei denn, dies ist für die Durchführung des Vertrages erforderlich.

17.4 Diese Bestimmung gilt unabhängig vom Grund für die Beendigung des Vertrags und muss von den Parteien eingehalten werden.

Artikel 18. Datenschutz

18.1 Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten hält sich BrightAnalytics an die jeweils geltenden Rechtsvorschriften. BrightAnalytics behandelt personenbezogene Daten vertraulich und informiert alle Personen, die notwendigerweise Zugang zu diesen Daten haben, über deren vertraulichen Charakter.

18.2 BrightAnalytics geht davon aus, dass die personenbezogenen Daten, die ihm vom Kunden im Rahmen des Auftrags zur Verfügung gestellt werden, rechtmäßig vom Kunden erlangt und verwaltet wurden. Der Kunde sichert BrightAnalytics gegen alle möglichen Ansprüche Dritter und in die Angelegenheit involvierter Personen ab.

18.3 BrightAnalytics behält sich das Recht vor, ist jedoch nicht verpflichtet, Daten zu entfernen, die als Verstoß gegen folgende Bestimmungen angesehen werden (i) die Bedingungen des Abkommens oder anderweitig unangemessen sind, (ii) Rechte Dritter, oder (iii) alle anwendbaren Gesetze oder Vorschriften.

Artikel 19. Rechte an geistigem Eigentum

19.1 Alle geistigen Eigentumsrechte liegen ausschließlich bei BrightAnalytics oder seinen Lieferanten. Mit dem Abkommen wird nicht bezweckt, eine Übertragung oder Lizenz der Rechte an geistigem Eigentum zu gewähren.

19.2 Dem Kunden wird ein persönliches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht eingeräumt, das auf die Nutzung der Plattform für seine eigenen internen Zwecke, wie in der Beauftragung angegeben, und während der Laufzeit des Vertrages beschränkt ist, und zwar unter der Bedingung, dass die in Artikel 9 genannten Zahlungsverpflichtungen eingehalten werden. Der Kunde verpflichtet sich, BrightAnalytics unverzüglich über jede tatsächliche, drohende oder vermutete Verletzung seiner geistigen Eigentumsrechte zu informieren, von der der Kunde Kenntnis hat.

19.3 Wenn im Vertrag ausdrücklich vereinbart, wird dem Kunden ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht eingeräumt, das sich auf die Nutzung von genau definierten Produkten für den vereinbarten Auftrag für eigene Zwecke beschränkt, und zwar unter der Bedingung, dass die in Artikel 9 genannten Zahlungsverpflichtungen erfüllt werden.

19.4 Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von BrightAnalytics die Produkte und Ergebnisse des Auftrags weder ganz noch teilweise veröffentlichen, vervielfältigen oder Dritten in irgendeiner Weise zugänglich machen.

19.5 Der Kunde erteilt BrightAnalytics die ausdrückliche Erlaubnis, den Namen, das Logo, den Handelsnamen oder die Handelsmarken des Kunden sowie die im Rahmen des Vertrags geleistete Arbeit sowohl für interne Zwecke als auch im Zusammenhang mit kommerziellen Zwecken wie Promotionen, Werbung, … zu verwenden.

Artikel 20. Übertragung und Unterauftragsvergabe

20.1 BrightAnalytics ist berechtigt (i) seine Rechte aus dem Vertrag und dessen Erfüllung (ganz oder teilweise) zu übertragen oder (ii) während der Ausführung des Auftrags Teile davon ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers an dritte Subunternehmer weiterzugeben, wenn er dies für notwendig oder wünschenswert hält.

20.2 Wenn BrightAnalytics Unterauftragnehmer einsetzt, erfolgt die gesamte Kommunikation zwischen dem Kunden und den Unterauftragnehmern über BrightAnalytics, sofern nicht anders vereinbart.

20.3 BrightAnalytics bleibt unter allen Umständen gegenüber dem Kunden im Rahmen des Vertrags für alle Arbeiten verantwortlich, die von BrightAnalytics‘ Unterauftragnehmern ausgeführt werden, es sei denn, der Unterauftragnehmer wurde ausdrücklich vom Kunden ausgewählt, wenn auch nach Rücksprache oder Beratung durch BrightAnalytics; in diesem Fall ist die Haftung von BrightAnalytics gegenüber dem Kunden für die dem Unterauftragnehmer übertragenen Arbeiten vollständig ausgeschlossen. Im letzteren Fall muss sich der Auftraggeber direkt an den Unterauftragnehmer wenden.

20.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, den Vertrag oder Teile davon ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von BrightAnalytics auf einen Dritten zu übertragen, unabhängig von der Form der Übertragung. In jedem Fall haftet der Kunde gegenüber BrightAnalytics gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag oder dessen Verletzung.

Artikel 21 Vertretung

Die Vereinbarung macht BrightAnalytics nicht zu einem Agenten oder Vertreter des Kunden, der keine Befugnis oder Macht in Bezug auf den Kunden und sein Personal hat und vice versa. Die Parteien arbeiten unabhängig voneinander, und es besteht kein Unterordnungsverhältnis. BrightAnalytics mischt sich nicht in die Beziehung zwischen dem Kunden und seinen Kunden ein. Sie bleibt immer ein Dritter.

Artikel 22. Nicht-Einstellung

22.1 Es ist dem Kunden ausdrücklich untersagt, während der Laufzeit des Vertrags und für ein (1) Jahr nach dessen Beendigung direkt oder indirekt Abwerbeversuche gegenüber Mitarbeitern, Beratern oder anderen für BrightAnalytics tätigen Personen zu unternehmen.

22.2 Verstößt der Kunde gegen die Bestimmungen dieses Artikels, ist er verpflichtet, BrightAnalytics einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe eines Jahresbruttogehalts der eingestellten Person zu zahlen, unbeschadet des Rechts von BrightAnalytics, zusätzlichen Schadenersatz zu fordern, wenn und soweit BrightAnalytics nachweist, dass der tatsächliche Schaden den Betrag des pauschalierten Schadenersatzes übersteigt.

Artikel 23. Besondere Bestimmungen für das Webhosting

23.1 Der Kunde muss mindestens eine Person benennen, die im Rahmen des Vertrags mit BrightAnalytics kommuniziert, Entscheidungen treffen kann und darf und Einblick in die Daten, Berichte und Protokolle im Zusammenhang mit der Hosting-Aktivität hat. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Verfügbarkeit dieser Person(en) sicherzustellen und die Kontaktinformationen stets auf dem neuesten Stand zu halten. Wenn die Kontaktperson aus irgendeinem Grund ersetzt wird, sollte dies BrightAnalytics mitgeteilt werden.

23.2 Alle Daten, die von den für den Kunden in Ausführung des Vertrags gehosteten oder untergebrachten Systemen erzeugt werden (Berichte, Log-Dateien, Dateien usw.), sind Eigentum des Kunden und gelten als vertrauliche Informationen im Sinne von Artikel 17. Die Kosten für die Bereitstellung dieser Daten und den Zugang zu ihnen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Richtigkeit, Qualität, Integrität, Rechtmäßigkeit, Zuverlässigkeit, Eignung und das Urheberrecht aller Daten.

Artikel 24. Nichtausübung des Verzichts

Die Nichtausübung eines Rechts von BrightAnalytics kann in keiner Weise als Verzicht auf dieses Recht angesehen werden.

Artikel 25. Benachrichtigungen

25.1 Alle Mitteilungen an BrightAnalytics, auf die in diesem Vertrag Bezug genommen wird, sind schriftlich per Einschreiben mit Rückschein oder per Kurierdienst an BrightAnalytics BV, zu Händen des Finanzverwalters, Bruggesteenweg 311, Postfach 2.2, 8830 Hooglede, zu richten. Ein solches Schreiben gilt drei (3) Arbeitstage nach seiner Absendung als zugegangen.

25.2 Eine E-Mail-Nachricht an die folgende E-Mail-Adresse: finance@brightanalytics.eu ist zulässig, sofern eine ausdrückliche Lesebestätigung angefordert und erhalten wurde. Eine solche E-Mail-Nachricht gilt mit dem Datum der Lesebestätigung als eingegangen und wirksam.

Artikel 26. Bestimmungen, die über das Ende des Abkommens hinausgehen

Die Bestimmungen des Abkommens, die aufgrund ihrer Art und ihres Umfangs dazu bestimmt sind, die Laufzeit des Abkommens zu überdauern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Artikel 17 und Artikel 19, überdauern die Beendigung des Abkommens.

Artikel 27. Zuständige Gerichte – anwendbares Recht

27.1 Die Parteien werden sich stets bemühen, Streitigkeiten zunächst gütlich beizulegen. Alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien über die Gültigkeit, die Auslegung oder die Durchführung des Vertrages unterliegen dem belgischen Recht und sind nach diesem zu regeln.

27.2 Für alle Streitigkeiten zwischen BrightAnalytics und dem Kunden sind ausschließlich die Gerichte des Gerichtsbezirks Brügge zuständig.