Lizenzvereinbarung

LIZENZVERTRAGSANWENDUNG als Dienstleistung.
DER LIZENZVERTRAG („VERTRAG“) IST EINE RECHTSGÜLTIGE VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM LIZENZNEHMER UND BRIGHTANALYTICS, DIE ES DEM LIZENZNEHMER ERLAUBT, DIE ANWENDUNG ZU INSTALLIEREN UND ZU NUTZEN. DER LIZENZNEHMER IST JEDE NATÜRLICHE ODER JURISTISCHE PERSON, DIE UNSERE ANWENDUNG RECHTMÄSSIG BESITZT. DIESE VEREINBARUNG TRITT IN KRAFT, SOBALD DER LIZENZNEHMER IN DEN BESITZ UNSERER ANWENDUNG GELANGT, SEI ES DURCH HERUNTERLADEN ODER DURCH EINEN ANDEREN ERWERB. BITTE LESEN SIE DIE VORLIEGENDEN BEDINGUNGEN UND ALLE BEGLEITENDEN INFORMATIONEN SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE UNSERE ANWENDUNG ERWERBEN. DIESE DOKUMENTE ENTHALTEN DIE RECHTSVERBINDLICHEN BEDINGUNGEN, DIE IHR RECHT AUF NUTZUNG DER ANWENDUNG REGELN. DER LIZENZNEHMER IST NICHT BERECHTIGT, DIE ANWENDUNG ZU NUTZEN UND MUSS SIE AUS SEINEM BESITZ ENTFERNEN, WENN ER DIESEN BEDINGUNGEN NICHT ZUSTIMMT.

DIE ANWENDUNG ENTHÄLT OPEN-SOURCE-SOFTWARE „MYSQL“, „PHP“, „JAVASCRIPT“ UND „JQUERY PLUGINS“, DIE UNTER DER MIT-LIZENZ VERTRIEBEN WERDEN. DER LIZENZNEHMER NIMMT ZUR KENNTNIS UND ERKLÄRT SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS DIE OPEN-SOURCE-ANWENDUNG WEITERHIN DEN BEDINGUNGEN UNTERLIEGT, UNTER DENEN SIE BEREITGESTELLT WIRD. DIE OPEN-SOURCE-ANWENDUNG WIRD „WIE BESEHEN“ UND OHNE JEGLICHE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. BRIGHTANALYTICS LEHNT AUSDRÜCKLICH ALLE ANDEREN GARANTIEN, WIE Z. B. AUSDRÜCKLICHE, STILLSCHWEIGENDE ODER GESETZLICHE GARANTIEN IN BEZUG AUF DIE OPEN-SOURCE-ANWENDUNG AB.

WENN SIE FRAGEN ODER BEDENKEN BEZÜGLICH UNSERER BEDINGUNGEN HABEN, KONTAKTIEREN SIE UNS BITTE UNTER HELLO@BRIGHTANALYTICS.EU.

1 GENERALKLAUSELN.

1. In diesem Abkommen sind die folgenden Begriffe wie folgt zu verstehen:

„Anwendung“: Die geschützte Computersoftware-Anwendung von BRIGHTANALYTICS, die dem Lizenznehmer im Rahmen der Durchführung des Vertrags zur Verfügung gestellt wird.

„BRIGHTANALYTICS“: Ein nach belgischem Recht gegründetes und bestehendes Unternehmen mit Sitz in Bruggesteenweg 311A /2.2, 8830 Hooglede und eingetragen unter der Unternehmensnummer BTW-BE 0555.899.773.

„Lizenznehmer“: Jede natürliche oder juristische Person, die die Anwendung gemäß den Bedingungen dieses Vertrags erwirbt oder zu erwerben beabsichtigt (im Folgenden auch als „Sie“ oder „Ihr“ bezeichnet).

„Endnutzer“: Jede natürliche Person, die die Anwendung im Auftrag des Lizenznehmers und in Übereinstimmung mit den dem Lizenznehmer gewährten Rechten nutzt. (im Folgenden auch als „Sie“ oder „Ihr“ bezeichnet, womit je nach Kontext der Lizenznehmer oder der Endnutzer gemeint sein kann).

2. BRIGHTANALYTICS behält sich das Recht vor, die Vereinbarung von Zeit zu Zeit einseitig und nach eigenem Ermessen zu überarbeiten oder zu aktualisieren. Jede Änderung wird mit der Veröffentlichung der aktualisierten Bedingungen auf der Website wirksam. Der Endnutzer nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass die fortgesetzte Nutzung der Anwendung nach der Veröffentlichung von Änderungen an der Vereinbarung die Annahme dieser Änderungen darstellt. Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Vereinbarung regelmäßig auf Änderungen zu überprüfen.

3. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Besitz und die Nutzung der Anwendung dar und ersetzt hiermit alle früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung. Ergänzungen oder Abweichungen von dieser Vereinbarung sind nur gültig, wenn sie in gegenseitigem Einvernehmen getroffen und schriftlich festgehalten werden.

4. Sollte sich eine Bestimmung dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund als rechtswidrig, ungültig oder anderweitig nicht durchsetzbar erweisen, so gilt sie als von der Vereinbarung getrennt und berührt nicht die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung. Jede rechtswidrige, unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist so zu ändern, dass der gemeinsame Wille der Parteien, wie er in der ursprünglichen Bestimmung zum Ausdruck kommt, so weit wie möglich erreicht wird, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist. BRIGHTANALYTICS behält sich das Recht der ersten Initiative vor, die ungültigen oder unanwendbaren Klauseln einseitig zu ändern.

2 LIZENZ UND DIENSTLEISTUNGEN.

1. Bei der lizenzierten Anwendung BrightAnalytics handelt es sich um eine cloudbasierte Softwareanwendung („Anwendung“) für Betriebs- und Finanzmanagementberichte. Die Anwendung besteht aus mehreren Funktionalitäten, einschließlich möglicher kundenspezifischer Funktionalitäten, wie mit dem Lizenznehmer beim Kauf vereinbart. BRIGHTANALYTICS kann zusätzliche Bedingungen und Anweisungen für die Nutzung bestimmter Funktionalitäten auferlegen.

2. Dieser Vertrag regelt das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung der Anwendung, der ausgewählten Funktionalitäten und unserer entsprechenden Dienstleistungen. Der Lizenznehmer kann Endnutzern das Recht zur Nutzung innerhalb der internen Geschäftsumgebung einräumen, ohne dass der Lizenznehmer dafür verantwortlich ist. Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag gelten für den Endnutzer. Der Lizenznehmer ist für die Handlungen, das Verhalten, den Betrieb und alle Transaktionen im Zusammenhang mit der Anwendung verantwortlich, die von seinen Angestellten, leitenden Angestellten, Direktoren und allen anderen Personen vorgenommen werden, denen er absichtlich oder unabsichtlich direkt oder indirekt Zugang zur Anwendung gewährt hat. BRIGHTANALYTICS kann einen Endverbraucher bei Vorliegen eines zwingenden oder gewichtigen Grundes ablehnen.

2.1 Recht auf Nutzung.
3. Als Gegenleistung für die Zahlung der Lizenzgebühr und vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt BRIGHTANALYTICS dem Lizenznehmer und autorisierten Endnutzern („Lizenznehmer“) hiermit ein weltweites, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Anwendung „BrightAnalytics“ und der zugehörigen Dokumentation, die die Anwendung begleitet, für eigene Zwecke („Lizenz“). Jede andere Nutzung oder Verwertung, die dem Lizenznehmer nicht ausdrücklich in diesem Vertrag gewährt wird, ist ohne schriftliche Zustimmung von BRIGHTANALYTICS nicht gestattet.

4. Der Lizenznehmer darf die Anwendung nicht zurückentwickeln (Reverse-Engineering), disassemblieren oder dekompilieren oder auf andere Weise versuchen, den Quellcode oder das strukturelle Gerüst der Anwendung zu untersuchen und abzuleiten, es sei denn, dies geschieht in dem Umfang, wie es das geltende Recht vorsieht. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Anwendung oder die Dokumentation zu verändern oder davon abgeleitete Werke zu erstellen. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von BRIGHTANALYTICS Teile der Anwendung oder die damit verbundenen Rechte zu verkaufen, abzutreten, zu vertreiben, (Unter-)Lizenzen zu vergeben, zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen oder in sonstiger Weise zu übertragen oder die Anwendung gegenüber Dritten offenzulegen.

5. BRIGHTANALYTICS bemüht sich nach besten Kräften um die ständige Erreichbarkeit der Anwendung. BRIGHTANALYTICS hat alle technischen, nicht-technischen und organisatorischen Maßnahmen ergriffen, die notwendig und angemessen sind, um diese Verpflichtung zu gewährleisten. Unterbrechungen und Ausfälle werden nach Möglichkeit immer innerhalb kurzer Zeit behoben. Diese Verpflichtungen sollten als eine Verpflichtung der Mittel verstanden werden. Der Lizenznehmer kann sich auf die Unterstützung von BRIGHTANALYTICS verlassen, wenn er mit Fragen oder Anmerkungen zur Barrierefreiheit konfrontiert wird.

6. BRIGHTANALYTICS hat alle technischen, nicht-technischen und organisatorischen Maßnahmen ergriffen, die notwendig und angemessen sind, um den ordnungsgemäßen Betrieb und die Sicherheit unserer Anwendung zu gewährleisten. Es sind sowohl Präventiv- als auch Abhilfemaßnahmen vorgesehen. BRIGHTANALYTICS wird den Lizenznehmer unverzüglich über mögliche Risiken und die daraufhin erforderlichen Maßnahmen informieren, soweit dies möglich und erforderlich ist. Da unsere Online-Dienste von verschiedenen externen Faktoren wie dem Internet und Dritten abhängen, ist es BRIGHTANALYTICS nicht möglich, absolute Garantien für das ordnungsgemäße Funktionieren und die Sicherheit zu geben. Die oben genannten Verpflichtungen sind als Mittelverpflichtungen zu verstehen. Der Lizenznehmer erkennt an und akzeptiert, dass unsere Anwendung nie völlig frei von Mängeln sein kann und dass nicht alle Mängel behoben werden können.

2.2 Hosting und Überwachung von Daten.
7. BRIGHTANALYTICS stellt dem Lizenznehmer den erforderlichen virtuellen Speicherplatz für die Speicherung von Daten, Informationen und anderen Dateien („Inhalte“) zur Verfügung. Der Endnutzer kann sich darauf verlassen, dass BRIGHTANALYTICS alle angemessenen Maßnahmen ergriffen hat, um die hinzugefügten Inhalte gegen zufällige oder unrechtmäßige Zerstörung oder zufälligen Verlust, Änderung, unbefugte Weitergabe und Zugriff zu schützen. BRIGHTANALYTICS sorgt darüber hinaus für ein regelmäßiges Backup der in unserer Anwendung gespeicherten Inhalte. Unter einer regelmäßigen Datensicherung ist mindestens eine Sicherung pro Tag zu verstehen. Es steht BRIGHTANALYTICS frei, die Häufigkeit dieser Sicherung zu bestimmen.

8. BRIGHTANALYTICS kann den Lizenznehmer auffordern, Dienste Dritter zu nutzen, um die effiziente Nutzung der Anwendung zu optimieren. BRIGHTANALYTICS ist nur ein Vermittler und ist daher nicht verantwortlich für das ordnungsgemäße Funktionieren der (Software-) Produkte, Dienstleistungen und andere Handlungen von solchen empfohlenen Drittanbietern.

9. BRIGHTANALYTICS führt eine aktive Überwachung der Nutzung der Anwendung durch, mit dem Ziel, die Kontrolle über den Nutzer zu behalten, die Leistung zu analysieren und die Effizienz der Software zu verbessern.

2.3 Wartung und Aktualisierung.
10. BRIGHTANALYTICS ist bestrebt, eine qualitativ hochwertige Anwendung zur Verfügung zu stellen, indem regelmäßige Wartungsarbeiten und Updates der Anwendung durchgeführt werden. Diese Maßnahmen werden in einem Zeitrahmen durchgeführt, der durch eine allgemein verringerte Aktivität gekennzeichnet ist, es sei denn, die Bedingungen rechtfertigen etwas anderes. Der Zeitraum, in dem diese Arbeiten durchgeführt werden, kann bei der Berechnung der mangelhaften Zugänglichkeit und des mangelhaften Betriebs nicht berücksichtigt werden.

11. Wartungsarbeiten, Änderungen und Verbesserungen an der Anwendung können die Zugänglichkeit und das ordnungsgemäße Funktionieren der Anwendung vorübergehend beeinträchtigen. BRIGHTANALYTICS wird den Lizenznehmer mindestens 24 Stunden im Voraus über solche Aktionen informieren, soweit dies möglich oder sinnvoll ist. Der Zeitraum, in dem diese Arbeiten durchgeführt werden, kann bei der Berechnung der mangelhaften Zugänglichkeit und des mangelhaften Betriebs nicht berücksichtigt werden.

2.4 Unterstützung.
12. BRIGHTANALYTICS unterstützt den Lizenznehmer bei Funktionsstörungen und Zwischenfällen der Anwendung. Eine Störung ist jede Situation, die den ordnungsgemäßen Betrieb und die Zugänglichkeit der Anwendung beeinträchtigt. Ein Zwischenfall ist eine vorübergehende Störung, deren Auswirkungen zum Zeitpunkt der Meldung nicht mehr bestehen. Wir unterscheiden zwei Arten von Funktionsstörungen:

Eine Störung aufgrund mangelnder technischer oder softwarebezogener Kenntnisse.
Eine Störung, die durch einen technischen Defekt oder einen Softwarefehler verursacht wird.
13. BRIGHTANALYTICS erwartet, dass der Kunde jede Störung und jeden Vorfall unverzüglich per E-Mail meldet: support@brightanalytics.eu. BRIGHTANALYTICS korrigiert nur die gemeldeten Funktionsstörungen. Der Lizenznehmer muss eine klare Beschreibung der Funktionsstörung und der Bedingungen, unter denen die Störung auftritt, vorzugsweise mit einem Bildschirmausdruck, vorlegen.

14. Der Support wird durch Mitarbeiter von BRIGHTANALYTICS oder durch einen beauftragten Dritten geleistet. Die Unterstützung erfolgt nur während der Bürozeiten, d.h. von Montag bis Freitag zwischen 10:00 und 16:00 Uhr. An öffentlichen und vorher angekündigten Feiertagen wird keine Unterstützung gewährt.

15. Unser Support wird jede neu gemeldete Störung innerhalb einer angemessenen Zeitspanne und spätestens 48 Arbeitsstunden nach Annahme durch unseren Helpdesk bearbeiten.

16. Die Unterstützung erfolgt ausschließlich über Fernkommunikationsmittel wie Telefon, E-Mail oder „Fernhilfe“. Der Endnutzer ist verpflichtet, alle notwendige und zumutbare Mitwirkung zu leisten, um eine schnelle Lösung zu ermöglichen. Dazu gehört auch die Übermittlung aller notwendigen Informationen, wie Passwörter und die Aktivierung der „Fernunterstützung“. Die Unterstützung erstreckt sich nicht auf Eingriffe vor Ort.

17. Eine sofortige und dauerhafte Lösung für eine Funktionsstörung ist nicht immer möglich. Der Lizenznehmer versteht und akzeptiert, dass eine Lösung nicht immer gleichbedeutend mit einer Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands ist. Ein Mangel führt nicht zu einer Geldrückerstattung.

3 VERPFLICHTUNGEN DER ENDNUTZER.

3.1 Registrierung.
1. Jeder Endnutzer muss sein Benutzerkonto registrieren, um auf die Anwendung zugreifen zu können. Der Endnutzer ist verpflichtet, die bei der Registrierung abgefragten Informationen korrekt, aktuell und vollständig anzugeben. Diese Informationspflicht gilt sowohl bei der Einrichtung des Kontos als auch für die zukünftige Nutzung. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Endnutzers, veraltete Informationen zu korrigieren oder zu entfernen.

2. Jedes Benutzerkonto ist streng individuell, persönlich und daher einzigartig. Ein Benutzerkonto kann ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von BRIGHTANALYTICS nicht an Dritte übertragen werden. Der Endnutzer muss folglich die Vertraulichkeit seines Benutzerkontos und seiner Anmeldedaten gewährleisten. Der Endnutzer bleibt in jedem Fall ausschließlich für alle Handlungen verantwortlich, die er über sein Benutzerkonto vornimmt. Jeder (vermutete) Verstoß gegen die Vertraulichkeit muss BRIGHTANALYTICS gemeldet werden, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können.

3. BRIGHTANALYTICS führt keine aktive und vorherige Kontrolle über die angelegten Benutzerkonten durch. BRIGHTANALYTICS behält sich jedoch das Recht vor, in Fällen, in denen dies erforderlich ist, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Siehe Artikel 5 „Dauer und Beendigung“ für weitere Informationen über die möglichen Folgen.

4. Jeder Endnutzer akzeptiert bei der Registrierung die von BRIGHTANALYTICS mitgeteilten Bedingungen unserer Anwendung. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, den Endnutzer über alle relevanten Bestimmungen des Lizenzvertrages zwischen BRIGHTANALYTICS und dem Lizenznehmer, einschließlich des Umfangs und der erforderlichen Einhaltung, zu informieren. BRIGHTANALYTICS kann sowohl gegenüber dem Lizenznehmer als auch gegenüber dem Endnutzer Maßnahmen ergreifen, wenn die Bestimmungen nicht eingehalten werden.

3.2 Anforderungen in Bezug auf Anwendung, Hardware und Wissen.
5. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Endnutzers, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, die das Recht zur Nutzung der Anwendung ermöglichen. Die Anwendung ist nur dann voll funktionsfähig und wirksam, wenn der Endnutzer die erforderliche und vorgegebene Hardware, (Browser-)Anwendung und Telekommunikationseinrichtungen bereitstellt. Es liegt in der Verantwortung des Endanwenders, sicherzustellen, dass die verwendeten Geräte und Anwendungen den von BRIGHTANALYTICS klar kommunizierten Systemanforderungen entsprechen. Der Endnutzer bleibt dafür verantwortlich, seine Hardware, (Browser-) Anwendung und Telekommunikationseinrichtungen angemessen vor Viren, Computerkriminalität und unrechtmäßiger Nutzung durch Dritte zu schützen. BRIGHTANALYTICS übernimmt dafür keine Haftung.

6. Der Endnutzer ist dafür verantwortlich, alle Informationen über den Betrieb unserer Anwendung bei der vorherigen Nutzung zu berücksichtigen. BRIGHTANALYTICS kann nicht für die mangelnde Zugänglichkeit aufgrund eines unsachgemäßen Verhaltens seitens des Endnutzers verantwortlich gemacht werden.

3.3 Beschränkungen der Nutzung der Anwendung.
7. Der Endnutzer darf die Anwendung nur für die ursprünglich vorgesehenen Zwecke nutzen, wie von BRIGHTANALYTICS in der zusätzlichen Dokumentation beschrieben. Der Endnutzer ist nicht berechtigt, die Anwendung für andere als die in diesem Vertrag und den beigefügten Informationen beschriebenen Zwecke zu nutzen. Es liegt in der Verantwortung des Lizenznehmers sicherzustellen, dass die Anwendung für die beabsichtigte Nutzung geeignet ist.

8. Dem Endnutzer ist es nicht gestattet, die Anwendung für Handlungen und Verhaltensweisen zu nutzen, die gegen geltende Rechtsvorschriften, die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung, die Rechte Dritter und die Bestimmungen dieser Vereinbarung verstoßen. Dazu gehören unter anderem, aber nicht ausschließlich, die folgenden Handlungen und Verhaltensweisen:

die Anwendung im Rahmen von kriminellen oder betrügerischen Aktivitäten zu nutzen;
die Anwendung für unerlaubtes Webscraping, Spamming (Versenden großer Mengen von E-Mails mit demselben Inhalt und/oder Posten von Nachrichten mit ähnlichem Inhalt in einer großen Anzahl von Newsgroups im Internet) zu verwenden;
die Anwendung für unbefugte oder unerwünschte Eingriffe in Computersysteme zu nutzen, einschließlich Hacking und ähnlicher unbefugter Handlungen.
die Anwendung im Rahmen einer Verletzung von urheberrechtlich geschützten Werken zu nutzen oder anderweitig gegen die Rechte am geistigen Eigentum Dritter zu verstoßen;
die Anwendung für die Verbreitung von illegalen und/oder kriminellen Informationen, einschließlich rassistischer Äußerungen, Kinderpornographie, kriminellem Verkehr und Beleidigungen zu nutzen;
9. Unsere Anwendung bietet Endnutzern die Möglichkeit, Inhalte hochzuladen. BRIGHTANALYTICS erwartet, dass diese Möglichkeit nur in einer nützlichen und angemessenen Weise genutzt wird. Es ist auf jeden Fall nicht erlaubt, die folgenden Inhalte auf die Anwendung hochzuladen:

Jegliche Art von Inhalten, die als unangemessen oder ungesetzlich angesehen werden können, weil sie illegal, ungesetzlich, schädlich, missbräuchlich, irreführend, bedrohlich, obszön, pornografisch, beleidigend oder rassistisch sind und/oder ganz allgemein, weil sie gegen die öffentliche Moral oder die öffentliche Ordnung verstoßen. Diese Inhalte müssen nicht unbedingt gegen geltendes Recht oder die Rechte Dritter verstoßen, um als unangemessen zu gelten.
Inhalte, die geistige Eigentumsrechte und Bildrechte anderer Nutzer und/oder Dritter verletzen.
Inhalte, die das Ergebnis einer strafrechtlich sanktionierten Handlung sind, auf diese verweisen und/oder zu dieser ermutigen.
Inhalte, die anderen Nutzern Schaden zufügen oder verursachen können. Darunter fällt die Verbreitung von schädlichen Anwendungen wie Computerviren, Malware, Würmer, Trojaner und Cancelbots.
Verbreitung von unaufgeforderten und/oder kommerziellen Nachrichten jeglicher Art über die Website, einschließlich Junk-Mail, Spam und Kettenbriefen.
10. BRIGHTANALYTICS behält sich das Recht vor, alle angemessenen und geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, wenn der Endnutzer gegen diese AGB oder gegen bekannte Verpflichtungen, die geltende Gesetzgebung, die Rechte Dritter oder allgemein anerkannte Internet-Verhaltensregeln verstößt. BRIGHTANALYTICS behält sich einen weiten Spielraum bei der Wahl von Straf- und Abhilfemaßnahmen und deren Umfang vor, wie z.B. eine vorübergehende oder dauerhafte Einschränkung des Zugangs zu bestimmten Funktionen. Die Maßnahmen können ohne Vorwarnung und/oder Vorankündigung ergriffen werden.

3.4 Übermäßiger Gebrauch.
11. Der Endnutzer hat jede Nutzung zu unterlassen, die deutlich über die Nutzung eines durchschnittlichen Endnutzers unserer Anwendung und Zusatzdienste hinausgeht, die sogenannte exzessive Nutzung. Dadurch besteht das Risiko einer schädlichen Netzwerk- oder Systemüberlastung unserer Anwendung und Dienste. BRIGHTANALYTICS wird im Falle einer übermäßigen Nutzung den Endnutzer über sein Verhalten informieren und sich verpflichten, die notwendigen Schritte zur Reduzierung der Nutzung zu unternehmen. Die Parteien müssen auf schriftlichen Antrag von BRIGHTANALYTICS in eine Mediation eintreten, um eine Lösung zu finden, wenn die Überlastung struktureller Natur ist. BRIGHTANALYTICS behält sich das Recht vor, seine Verpflichtungen aus diesen Bedingungen auszusetzen, damit die Qualität der Nutzung durch andere Lizenznehmer gewährleistet ist.

4 LIZENZGEBÜHR UND ZAHLUNG

4.1 Die Lizenzgebühr
1. Die Lizenzgebühren für die Anwendung als Dienstleistung, die der Lizenznehmer im Rahmen dieses Vertrags erwirbt, werden im Kaufvertrag und/oder auf unserer Website angegeben. Zusätzliche Dienstleistungen werden auf Wunsch des Lizenznehmers erbracht. Alle Gebühren verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und/oder anderer Steuern und Abgaben. Alle Gebühren werden in EURO angegeben und sollten auch in EURO bezahlt werden.

2. BRIGHTANALYTICS kann jederzeit die geltenden Gebühren und Preise anpassen. Der Lizenznehmer wird über etwaige Preisänderungen mindestens 30 Tage vor der Überprüfung informiert. Die Revision ist nur im Rahmen eines befristeten Dienstleistungsvertrags möglich, bei dem seit Beginn oder seit der letzten Revision mindestens zwölf (12) Monate vergangen sind. Es wird davon ausgegangen, dass der Lizenznehmer der Anpassung zustimmt, es sei denn, der Lizenznehmer kündigt den Vertrag mittels eines eingeschriebenen Briefes spätestens dreißig (30) Tage nach Inkrafttreten der neuen Tarife. Eine Überprüfung auf der Grundlage des Verbraucherpreisindexes gilt nicht als Preisanpassung im Sinne dieser Klausel.

3. Die anwendbaren Gebühren und Sätze unterliegen einer jährlichen automatischen Indexierung auf der Grundlage des Agoria-Indexes gemäß Artikel 57 des Gesetzes vom 30. März 1976. Die Berechnung erfolgt nach der folgenden Formel:

Verstanden werden als:

P neu‘ = Die neuen kundenspezifischen Preise oder Tarife;
P alt“ = Die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Vereinbarung geltenden Preise oder Tarife;
Agoria neu“ = Die Referenzlohnkosten zum Zeitpunkt von Pnew.
Agoria alt“ = Die Referenzlohnkosten zur Zeit von Pold.
Referenzlohnkosten: Wie von Agoria veröffentlicht, Sektor Gent (Kategorie +10 Beschäftigte)
4.2 Die Zahlung.
4. Alle unsere Rechnungen sind zahlbar an die Kontonummer FINTRO: BE16 1430 9027 5274, sofern auf der Rechnung nicht anders angegeben. Bei nicht fristgerechter Zahlung werden Zinsen in Höhe von 1 % pro Jahr und eine Schadensersatzzahlung in Höhe von 10 % des Rechnungsbetrags, mindestens jedoch 125 €, berechnet. Diese Entschädigungen werden automatisch fällig, ohne dass ein vorheriges Einschreiben erforderlich ist. BRIGHTANALYTICS behält sich das Recht vor, Ersatz für andere Schäden aufgrund dieser mangelhaften Zahlung zu verlangen.

5. Der Lizenznehmer muss seine Reklamationen bezüglich der Rechnungen gegenüber BRIGHTANALYTICS schriftlich und innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Rechnung anzeigen. Die schriftliche Mitteilung muss das Rechnungsdatum, die Rechnungsnummer und eine ausführliche Beschreibung der Reklamation enthalten.

6. Ein Zahlungsmangel gilt als schwerwiegender Verstoß gegen eine oder mehrere wesentliche Verpflichtungen dieses Abkommens, wie in Artikel 5.2 dieses Abkommens erläutert.

5 DAUER UND BEENDIGUNG.

1. Diese Vereinbarung tritt mit dem Datum der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft. Die durch diesen Vertrag gewährte Lizenz gilt für einen bestimmten, vom Lizenznehmer angegebenen Zeitraum, der mit der Aktivierung der Anwendung beginnt. Jede Partei hat das Recht, den Vertrag zum Ablauf der jeweiligen Frist zu kündigen. Die Partei, die den Vertrag kündigen möchte, muss dies der anderen Partei mindestens einen Monat vor Ablauf des Vertrages per Einschreiben mitteilen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um einen neuen Zeitraum, der dem ursprünglichen Zeitraum entspricht, wenn keine ordnungsgemäße Kündigung erfolgt.

2. Jede Partei kann die Durchführung dieses Vertrages jederzeit vorübergehend oder mit sofortiger Wirkung aussetzen oder beenden, wenn sie sich mit einem schwerwiegenden Mangel an einer oder mehreren wesentlichen Verpflichtungen dieses Vertrages konfrontiert sieht, der von der anderen Partei zu vertreten ist. Eine vorherige Benachrichtigung per Einschreiben, mit der der anderen Partei eine angemessene Frist zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen eingeräumt wird, ist erforderlich, sofern eine solche Frist noch sinnvoll ist. Die Kündigung lässt die sonstigen Rechte der Partei, die den Vertrag kündigt, unberührt, einschließlich des Rechts, Ersatz für den infolge der Verletzung der Verpflichtungen erlittenen Schaden zu verlangen.

3. Jede Partei hat das Recht, die Lizenzvereinbarung sofort einseitig und ohne weiteres zu kündigen, wenn eine der Parteien die Anforderungen der Lizenzvereinbarung für einen Zeitraum von zwei Monaten oder länger aufgrund einer Situation des Konkurses oder der Schuldenregulierung nicht mehr erfüllt. Die beschwerdeführende Partei muss die säumige Partei per Einschreiben über ihre Verwendung informieren. Beide Parteien bleiben bis zum Erhalt des Schreibens verpflichtet, alle ihre Verpflichtungen zu erfüllen.

4. Die Beendigung des Vertrages bedeutet, dass der Endnutzer keinen Zugriff mehr auf die Anwendung und ihre Inhalte hat. Die Deaktivierung eines Benutzerkontos bedeutet nicht automatisch, dass das Konto und die entsprechenden Inhalte sofort und unwiderruflich entfernt werden. BRIGHTANALYTICS verpflichtet sich, diese Inhalte für mindestens fünfzehn (15) Kalendertage nach der Deaktivierung nicht zu entfernen.

5. Der Lizenznehmer hat keinen Anspruch auf Rückerstattung des bereits gezahlten Betrages für die verbleibenden Monate der Laufzeit des ursprünglichen Vertrages, wenn dieser Lizenzvertrag, aus welchem Grund auch immer, vor dem Fälligkeitstermin enden würde.

6 GEISTIGES EIGENTUM.

1. BRIGHTANALYTICS und/oder seine Lizenzgeber und Lieferanten behalten alle geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die Anwendung und alle damit verbundenen Entwicklungen. Diese Rechte am geistigen Eigentum beziehen sich auf die Urheberrechte, die Anwendungs- und Datenbankschutzrechte gemäß dem belgischen Urheberrechtsgesetz vom 30. Juni 1994, dem belgischen Anwendungsschutzgesetz vom 30. Juni 1994 und dem belgischen Datenbankschutzgesetz vom 31. August 1998 in Bezug auf die Anwendung und alle vorbereitenden Arbeiten und sonstigen Materialien, die bei der Entwicklung und Bereitstellung der Anwendung verwendet werden.

2. Es findet keinerlei Übertragung von Rechten an geistigem Eigentum im Rahmen dieses Abkommens statt. Der Lizenznehmer sollte sich dieser Rechte an geistigem Eigentum jederzeit bewusst sein und daher jegliche Verstöße unterlassen, da sie zu seiner Haftung führen können. Dem Lizenznehmer ist es nicht gestattet, Hinweise, die auf die geistigen Eigentumsrechte von BRIGHTANALYTICS hinweisen, zu entfernen, zu verändern oder zu verdecken.

3. Mit dem Hochladen von Inhalten auf unsere Anwendung gewährt der Endnutzer BRIGHTANALYTICS eine nicht-exklusive, übertragbare, unentgeltliche und weltweite Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, Verarbeitung und Weitergabe dieser Inhalte an Dritte, soweit dies für das ordnungsgemäße Funktionieren der Anwendung erforderlich ist. Diese Lizenz ist nicht befristet. Diese Lizenz gilt für alle Arten von Rechten an geistigem Eigentum. Die Lizenz ist erforderlich, um den ordnungsgemäßen technischen und funktionalen Betrieb unserer Plattform zu gewährleisten, und die Nutzung dieser Lizenz ist auf diesen Zweck beschränkt.

7 HAFTBARKEIT.

1. BRIGHTANALYTICS haftet nur für ihm zurechenbare schwerwiegende oder wiederholte geringfügige vertragliche und/oder außervertragliche Verletzungen, einschließlich jeglicher Gewährleistungspflicht, die bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag verursacht wurden. Diese Haftung beschränkt sich auf direkte Schäden, die sich aus dem Verstoß ergeben. Die Haftung von BRIGHTANALYTICS kann niemals den Gesamtbetrag der Lizenzgebühren übersteigen, die im Rahmen dieser Vereinbarung innerhalb von drei (3) Monaten vor der Vertragsverletzung tatsächlich in Rechnung gestellt wurden, und ist in jedem Fall auf einen absoluten Höchstbetrag von € 1000 begrenzt.

2. BRIGHTANALYTICS ist nicht haftbar für Schäden im Zusammenhang mit, oder aus:

Versagen aufgrund von Fahrlässigkeit, Unkenntnis, unsachgemäßem Gebrauch oder Nichtbeachtung der Anweisungen von BRIGHTANALYTICS durch den Endverbraucher;
Jede Verletzung der Verpflichtungen des Lizenznehmers oder des Endnutzers aus dieser Lizenz;
Das Vorhandensein von Viren auf dem System oder über das Internet oder heruntergeladene Daten oder Anwendungen.
3. BRIGHTANALYTICS haftet nicht für indirekte Schäden. Unter indirektem Schaden ist jede Form von Folgeschaden zu verstehen, wie z.B. entgangener Gewinn, finanzieller oder kommerzieller Verlust, erhöhte Gesamtkosten, erhöhte Personalkosten, Schäden durch Kundenverluste und dergleichen. Diese Liste ist nicht erschöpfend. BRIGHTANALYTICS haftet nicht für Schäden, die durch die Zerstörung und/oder den Verlust von Daten und/oder Dokumenten entstehen. Die vorgenannten Einschränkungen gelten nicht im Falle von Betrug oder vorsätzlichem Fehlverhalten.

4. Etwaige Haftungsansprüche sind BRIGHTANALYTICS innerhalb von zwei (2) Wochen nach Schadenseintritt mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung, bleibt die Forderung ohne Ergebnis.

5. Beide Parteien müssen sich gegenseitig von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die bei der Durchführung des Vertrages entstehen, wenn diese Verstöße nicht der anderen Partei zuzurechnen sind. Diese Aufbewahrungspflicht umfasst die Pflicht zur Information und zur Ergreifung aller erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Ansprüchen, aber auch zum Ersatz von Schäden, die durch den Anspruch entstanden sind.

6. Der Endnutzer stellt BRIGHTANALYTICS von allen Kosten, Ausgaben, Verlusten und Ansprüchen frei, die gegen BRIGHTANALYTICS infolge einer Verletzung der Rechte am geistigen Eigentum eines Dritten aufgrund der unbefugten Nutzung der Anwendung durch den Endnutzer im Rahmen dieses Vertrags geltend gemacht werden.

8 HÖHERE GEWALT.

1. BRIGHTANALYTICS ist nicht verpflichtet, seine Verpflichtungen im Falle höherer Gewalt zu erfüllen. Höhere Gewalt bezieht sich auf jede Situation, in der die Ausführung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise durch eine Situation verhindert wird, die vorher nicht vorhersehbar oder, falls vorhersehbar, unüberwindbar war. In diesem Fall werden alle Verpflichtungen von BRIGHTANALYTICS, die sich aus dem vorliegenden Vertrag ergeben, für die Dauer der Situation höherer Gewalt ganz oder teilweise ausgesetzt. BRIGHTANALYTICS haftet nicht für Schäden, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.

2. Jede Partei hat das Recht, diese Vereinbarung sofort, einseitig und ohne weiteres per Einschreiben zu kündigen, wenn die höhere Gewalt von Dauer ist oder länger als neunzig (90) Tage andauert.

9 PRIVACY.

1. BRIGHTANALYTICS sammelt persönliche Informationen bei der Ausführung dieser Vereinbarung. Der Lizenznehmer erteilt hiermit ausdrücklich seine Zustimmung zur Verarbeitung der persönlichen Daten, die beim Kauf und/oder bei der Aktivierung der Anwendung erfasst werden. BRIGHTANALYTICS wird diese persönlichen Daten nur für die Bereitstellung der Anwendung und zusätzlicher Dienste verarbeiten. BRIGHTANALYTICS ist berechtigt, diese Informationen für den internen Gebrauch zu nutzen, einschließlich der Verbreitung eigener kommerzieller und nicht-kommerzieller Mitteilungen. Es werden keine persönlichen Daten an Dritte weitergegeben, außer in den gesetzlich zulässigen Fällen oder wenn BRIGHTANALYTICS durch Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet ist. Jede Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen (belgisches Gesetz über den Schutz der Privatsphäre vom 8. Dezember 1992, im Folgenden „Datenschutzgesetz“ genannt).

2. Der Lizenznehmer kommt als Datenverantwortlicher im Sinne des Privacy Act in Betracht, weil er mittels der Anwendung (indirekt) personenbezogene Daten verarbeitet. Der Lizenznehmer bestimmt die Daten, die über die Anwendung verarbeitet werden, und diese Daten können auch personenbezogene Daten von Dritten umfassen. Der Lizenznehmer ist folglich für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten verantwortlich. BRIGHTANALYTICS ist in Bezug auf die in dieser Klausel beschriebenen Verarbeitungen lediglich ein Datenverarbeiter.

3. Der Lizenznehmer hat das Recht, gemäß dem Privacy Act Zugang zu persönlichen Daten zu erhalten oder diese zu korrigieren. Darüber hinaus hat der Lizenznehmer das Recht, der Verwendung seiner personenbezogenen Daten für Direktmarketingzwecke zu widersprechen. In beiden Fällen muss der Lizenznehmer sein Recht durch einen schriftlichen, datierten und unterzeichneten Antrag an BRIGHTANALYTICS zusammen mit einem Identitätsnachweis (Kopie des Personalausweises) ausüben. BRIGHTANALYTICS verpflichtet sich, innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach Ihrer Anfrage zu handeln.

10 SONSTIGE BESTIMMUNGEN.

1. Die Nichtinanspruchnahme eines Rechts durch eine der Parteien aus dieser Vereinbarung trotz Anspruchsberechtigung stellt keinen Verzicht auf die Rechte dar.

2. Auf diesen Vertrag ist ausschließlich das belgische Recht anwendbar. Die Anwendbarkeit des Wiener Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausdrücklich ausgeschlossen. Alle Streitigkeiten, die sich aus dem vorliegenden Vertrag und den damit verbundenen Vereinbarungen ergeben, werden dem zuständigen Gericht des Bezirks vorgelegt, in dem BRIGHTANALYTICS seinen Sitz hat. Die Parteien verpflichten sich, Streitigkeiten so weit wie möglich in gegenseitigem Einvernehmen beizulegen.

3. BRIGHTANALYTICS kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag jederzeit auf einen Dritten übertragen. Dieser Dritte ist allein und in vollem Umfang für die weitere Durchführung des Abkommens verantwortlich. Dies kann ohne die Zustimmung des Lizenznehmers und der Endnutzer geschehen, ohne dass eine Entschädigung fällig wird.